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Verfahren vor der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler und Verbot der reformatio in peius

Günter, R.; · Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 92 bis 96

Dokument
105656
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt
Autor:innen
Günter, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 16
Seiten
92 bis 96
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
0949-9253
DOI

Zusammenfassung

Der Zweck der von den (Landes-)Ärztckammern für das gesamte Bundes-gebiet eingerichteter} Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen liegt darin, Arzthaftungsstreitigkeiten möglichst ohne ein Kosten-risiko für die Beteiligten und ohne Einschaltung von Gerichten oder Staatsanwaltschaften beizulegen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BEHANDLUNGSFEHLER PATIENT VERBOT OSTEOSYNTHESE KRANKENHAUS ES ÄRZTE RECHTSANWÄLTE GESUNDHEIT ARBEIT ABRISSFRAKTUR ZEIT BEURTEILUNG PATIENTEN HÖHE