CareLit Fachartikel
Verfahren vor der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler und Verbot der reformatio in peius
Günter, R.; · Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 92 bis 96
Dokument
105656
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Zweck der von den (Landes-)Ärztckammern für das gesamte Bundes-gebiet eingerichteter} Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen liegt darin, Arzthaftungsstreitigkeiten möglichst ohne ein Kosten-risiko für die Beteiligten und ohne Einschaltung von Gerichten oder Staatsanwaltschaften beizulegen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BEHANDLUNGSFEHLER
PATIENT
VERBOT
OSTEOSYNTHESE
KRANKENHAUS
ES
ÄRZTE
RECHTSANWÄLTE
GESUNDHEIT
ARBEIT
ABRISSFRAKTUR
ZEIT
BEURTEILUNG
PATIENTEN
HÖHE