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EntscheidungenPraxissoftwareUWG §§3, 4 Nr. 11 i.V.m. §34 Musterberufsordnung für Ärzte
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 110 bis 112
Dokument
105659
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Senat, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Koblenz vom 16.1.2007 gemäß §522 Abs. 2 S. 1 ZPO durch Be-schluss zurückzuweisen. Das Berufungsvorbringen der Beklagten ist nicht geeignet, zu einer Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zu führen. Das Landgericht hat der Verfügungsklägerin zu Recht den geltend gemachten Unterlassungsanspruch aus §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. den dem § 34 Abs. 5 MBO entsprechenden Regelungen der ärztlichen Berufsordnungen zuerkannt.
Schlagworte
APOTHEKE
ENTSCHEIDUNG
INTEGRATION
PATIENT
URTEIL
VERBOT
PATIENTEN
RISIKO
PRAXIS
APOTHEKEN
ÄRZTE
SOFTWARE
ARZTPRAXEN
REZEPTE
VERHALTEN
SICHERHEIT