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Extrakt der Ginkgo-biloba Pflanze — Arzneimittel oder Lebensmittel

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 94 bis 100

Dokument
105663
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
94 bis 100
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Enthält ein Getränk, einen Inhaltsstoff (hier: Ginkgo-Extrakt), der ab einer bestimmten Tagesdosis zu phar-makologischcn Wirkungen führt (hier: 120 mg), bleibt aber die auf dem Flaschcnetikett aufgedruckte Trink-cmpfchlung (hier: 1-2 Gläser = bis zu 100 mg) dahinter zurück, so kann die Arzneimittelcigenschaft des Getränkes nicht mit der Überlegung begründet werden, es gebe mutmaßlich Konsumenten, die die Empfehlung nicht beachteten.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL WIRKUNG NAHRUNGSMITTEL ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE VERSTÄNDNIS ERNÄHRUNG WISSENSCHAFT ZULASSUNG GESUNDHEIT MENSCHEN BEURTEILUNG ABWEHRMECHANISMEN STOFFWECHSEL