CareLit Fachartikel
Donaprevenf-PräsentaHonsarzneimittel trotz Aufdruck Nahrungsergänzungsmittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 100 bis 102
Dokument
105664
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Trotz der — gut lesbaren — Hinweise auf der Verpackung, dass es sich um „Tabletten zur Nahrungsergänzung bzw. um ein „Nahrungsergänzungsmittel handele, kann ein Produkt als (Präsentations-) Arzneimittel einzustufen sein, wenn die blickfangmäßig herausgestellte Produktbezeichnung, Schriftbild und Farbgebung den Verbraucher an bekannte Arzbeimittel/erinnern y und wenn es ausschließlich in Apotheken abgegeben wird.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
HAMBURG
URTEIL
NAHRUNGSERGÄNZUNG
NAHRUNGSMITTEL
NÄHRWERT
AUFMERKSAMKEIT
WERBUNG
GESUNDHEIT
ZULASSUNG
BEURTEILUNG
APOTHEKEN
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
GELENKE