CareLit Fachartikel

Donaprevenf-PräsentaHonsarzneimittel trotz Aufdruck Nahrungsergänzungsmittel

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 100 bis 102

Dokument
105664
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
100 bis 102
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Trotz der — gut lesbaren — Hinweise auf der Verpackung, dass es sich um „Tabletten zur Nahrungsergänzung bzw. um ein „Nahrungsergänzungsmittel handele, kann ein Produkt als (Präsentations-) Arzneimittel einzustufen sein, wenn die blickfangmäßig herausgestellte Produktbezeichnung, Schriftbild und Farbgebung den Verbraucher an bekannte Arzbeimittel/erinnern y und wenn es ausschließlich in Apotheken abgegeben wird.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF HAMBURG URTEIL NAHRUNGSERGÄNZUNG NAHRUNGSMITTEL NÄHRWERT AUFMERKSAMKEIT WERBUNG GESUNDHEIT ZULASSUNG BEURTEILUNG APOTHEKEN NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL GELENKE