CareLit Fachartikel
Gesetzesänderung medizinisches Cannabis und die praktischen Behandlungsfolgen
N.N. · Suchttherapie · 2017 · Heft 02 · S. 105
Dokument
1056722
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut Website des BfArM ist am 10.3.2017 das Gesetz zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher und anderer Vorschriften (SGB V) geändert worden. Die Möglichkeiten der Verschreibung von Cannabis-haltigen Arzneimitteln sind damit erweitert worden (Box Wortlaut SGB V §36 Abs. 6). Die Verschreibung erfolgt über Ärzte über ein Betäubungsmittelrezept (BTM-Rezept). Parallel wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes im BfArM eine Cannabisagentur eingerichtet. Die Cannabisagentur wird den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland steuern und kontrollieren.
Schlagworte
Suchttherapie