CareLit Fachartikel
Kein Mehrerlösausgleich bei Einnahmen aus Überschreitung des Versorgungsauftrages
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 7 · S. 99 bis 102
Dokument
105724
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einnahmen, die ein Plankrankenhaus durch den Einsatz von nicht in den Krankenhausplan aufgenommenen Betten erzielt, unterliegen nicht dem Mehrerlösausgleich nach § 12 Abs. 4 Satz 1 BPflV a.F.
Schlagworte
KRANKENHAUS
BUDGET
VERSORGUNGSAUFTRAG
THERAPIE
RECHTSPRECHUNG
KRANKENKASSE
LITERATUR
FREIHEIT
BETTEN
ES
PRAXIS
PATIENTEN
HÖHE
ZEIT
KRANKENHÄUSER
LEISTUNG