Der Begriff der verschiedenen Leistungssektoren übergreifender Versorgung in der integrierten Versorgung
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 103
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Vergütung dieser Leistungen sind Komplexfallpauschalen vereinbart, die von der Krankenkasse unabhängig von der im Einzelfall stationär oder ambulant erfolgten Behandlung unter Verzicht auf eine Nachprüfung der Behandlungsform gezahlt werden. Die anderen Verträge beziehen zusätzlich zum Krankenhaus Einrichtungen der stationären Rehabilitation ein. In ihnen sind umfassende Behandlungen von Patienten bei Kniegelenksersatz (Nr. 3, 4 und 5), Hüftgelenksein-griffen (Nr. 3 und 5) und weiteren Wirbelsäulenund Gelenksein-griffen sowie bei neurologischen Erkrankungen (Nr. 3) geregelt, für die eine am Versorgungsbedarf…