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Ausgabe und Einlösen von Zuzahlungsgutscheinen verstößt gegen die Arzneimittelpreisverordnung

Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 4 · S. 108 bis 112

Dokument
105735
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheken Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 11
Seiten
108 bis 112
Erschienen: 2008-04-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Wenn ein Apotheker im Rahmen eines Kooperationsmodells mit verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen bestimmt, dass er bei der Einlösung von entsprechenden Zuzahlungsgutscheinen, die fälligen Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten übernimmt, verstößt er gegen die gesetzliche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, da er auf die Einziehung der Zuzahlung verzichtet.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG KRANKENKASSE VORSCHRIFTEN ZUSAMMENARBEIT RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG REISEN GESUNDHEIT APOTHEKER SCHREIBEN HÖHE PATIENTEN HEILBERUFE COMPLIANCE VERTRÄGE