CareLit Fachartikel
Besseres ManagementExtern erstellte Werbeflyer: Prüfen Sie, ob Abgaben an die Künstlersozialkasse fällig werden
Constable, T.; Sedlaczek, D.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2008 · Heft 9 · S. 4
Dokument
105736
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um hohe Bußgelder zu vermeiden, sollten Pflegedienste, die für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit externe Dienstleister beauftragen, prüfen, ob sie für diese Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen haben. Auch wenn Sie eine Werbemaßnahme regelmäßig nur einmal jährlich in Auftrag geben, kann das schon ausreichen, dass Sie an die KSK zahlen müssen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
ARBEITGEBER
GESETZ
KUNDE
MARKETING
NIEDERSACHSEN
WERBUNG
STUDENTEN
GEWALT
DRUCK
Häusliche Pflege
Hannover