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Besseres ManagementExtern erstellte Werbeflyer: Prüfen Sie, ob Abgaben an die Künstlersozialkasse fällig werden

Constable, T.; Sedlaczek, D.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2008 · Heft 9 · S. 4

Dokument
105736
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Constable, T.; Sedlaczek, D.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
4
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Um hohe Bußgelder zu vermeiden, sollten Pflegedienste, die für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit externe Dienstleister beauftragen, prüfen, ob sie für diese Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen haben. Auch wenn Sie eine Werbemaßnahme regelmäßig nur einmal jährlich in Auftrag geben, kann das schon ausreichen, dass Sie an die KSK zahlen müssen.

Schlagworte

UNTERNEHMEN ARBEITGEBER GESETZ KUNDE MARKETING NIEDERSACHSEN WERBUNG STUDENTEN GEWALT DRUCK Häusliche Pflege Hannover