Kooperation der Versorgungsämter mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie
N.N. · Nervenheilkunde · 2006 · Heft 09 · S. 743-746
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Ein Hinweis auf das Opferentschädigungsgesetz sollte regelhaft Teil der juristischen und psychotherapeutischen Beratung von Kindern und Jugendlichen sein, die Opfer von Gewalttaten geworden sind. Psychische Störungen, die dann nach einer entsprechenden Antragstellung hinsichtlich Kausalität und Schwere abzuklären sind, erfordern im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechtes kinder- und jugendpsychiatrische Fachkompetenz. Um Problemen an der sozialmedizinischen Schnittstelle zwischen Versorgungsverwaltung und Kinder- Und Jugendpsychiatrie zu begegnen und zur Präzisierung gutachtlicher Beurteilungsk…