CareLit Fachartikel

Eingliederungs-management (BEM)Wer es noch nicht hat, sollte es im Haus einführen

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 9 · S. 35

Dokument
105812
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
35
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Mit Wirkung zum 1. Mai 2004 hat der Gesetzgeber unter dem Stichwort Prävention den § 84 Abs. 2 in das SGB IX eingefügt. Danach soll in sämtlichen Einrichtungen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) mit den im Gesetz genannten Mitarbeitergruppen durchgeführt werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine Vielzahl von Einrichtungen bis heute kein ständiges BEM installiert haben. Dies liegt sicherlich daran, dass das Gesetz keine Sanktionen vorsieht, sofern die Einrichtung kein BEM durchführt. Es wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass dieses Recht als echte Rechtspflicht des Arbeitsgebers vom Arb…

Schlagworte

MITARBEITER EINRICHTUNG GESETZ ARBEITSUNFÄHIGKEIT KÜNDIGUNG PRÄVENTION PRAXIS ES ARBEITSPLATZ KRANKHEIT ZIELE SCHREIBEN Altenheim Hannover