Eingliederungs-management (BEM)Wer es noch nicht hat, sollte es im Haus einführen
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 9 · S. 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Wirkung zum 1. Mai 2004 hat der Gesetzgeber unter dem Stichwort Prävention den § 84 Abs. 2 in das SGB IX eingefügt. Danach soll in sämtlichen Einrichtungen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) mit den im Gesetz genannten Mitarbeitergruppen durchgeführt werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine Vielzahl von Einrichtungen bis heute kein ständiges BEM installiert haben. Dies liegt sicherlich daran, dass das Gesetz keine Sanktionen vorsieht, sofern die Einrichtung kein BEM durchführt. Es wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass dieses Recht als echte Rechtspflicht des Arbeitsgebers vom Arb…