CareLit Fachartikel
Kündigung einer Krankenschwester wegen des Tragens eines Kopftuchs
Rechtsdepesche, Köln · 2008 · Heft 9 · S. 190 bis 191
Dokument
105855
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Tragen eines Kopftuchs kann nicht ohne weiteres kraft Weisungsrecht vom Arbeitgeber untersagt werden.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
KRANKENSCHWESTER
ABMAHNUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
TÄTIGKEIT
Kopftuchs
Tragen
Weiteres
Kraft
Weisungsrecht
Untersagt
Wegen
Tragens
Rechtsdepesche
Köln