CareLit Fachartikel

Die Bedeutung des Sozialrechts für das Privatrecht am Beispiel des Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

Deinert, O.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 9 · S. 515 bis 527

Dokument
105983
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Deinert, O.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
515 bis 527
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Sozialleistungssysteme decken bestimmte Bedarfe und knüpfen an bestimmte ßedarfslagen an. Diese sind sehr unterschiedlich abstrakt formuliert. Bei der Sozialund Arbeitslosenversicherung geht es um eine Versicherung gegen die sog. Wechselfälle des Lebens (Krankheit, Invalidität, Alter, Ernährertod, Pflegebedürftigkeit), in den meisten Fällen unabhängig von einer konkreten Bedürftigkeit. Demgegenüber kommt es bei den subsidiären Sicherungssystemen der Grundsicherung für Erwerbsfähige sowie der Sozialhilfe darauf an, ob der Einzelne der Sozialleistiing konkret bedarf. Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts wer…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF SOZIALRECHT RECHTSPRECHUNG SOZIALHILFE BELASTUNG SOZIALHILFETRÄGER RECHT LEISTUNGSTRÄGER ROLLE VERHALTEN ES EHE KIND SCHWANGERSCHAFT ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT