CareLit Fachartikel
Zum Unfallversicherungsschutz der Kinder in Tagespflege
Schlaeger, T.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 9 · S. 527 bis 535
Dokument
105984
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Inhalt und Grenzen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes von Kindern, die durch eine „geeignete Tagespflegeperson im Sinne des § 23 des Achten Buches betreut werden, sind in der Praxis umstritten. Nach eingehender Auslegung der fraglichen Norm des § 2 Abs. 1 Nr. 8a, Alt. 2 SGB VII kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass nur solche Kinder versichert sind, denen vom Jugendamt eine Tagespflegeperson vermittelt wurde. Rein privat initiierte Tagesbetreuungsverhältnisse bleiben unversichert.
Schlagworte
TAGESPFLEGE
RECHT
NORM
KIND
BETREUUNG
ELTERN
UNFALLVERSICHERUNG
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
LEISTUNG
PERSONEN
SICHERHEIT
BERATUNG
ORGANISATIONEN
VERSTÄNDNIS
MENSCHEN
DEUTSCHLAND