CareLit Fachartikel

Chlorhexidinhaltige Mundspülung ist kein Funktionsarzneimittel

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 129 bis 133

Dokument
105989
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 8
Seiten
129 bis 133
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Markt für Mundspüllösungen, die Chlorhexidin enthalten. Die Beklagte vertreibt die Mundspüllösung „A 0, 12% als kosmetisches Mittel in der im Klageantrag wiedergegebenen Verpackung. Darauf ist angegeben: „Mundspülung zur Mundpflege — Reduziert bakteriellen Zahnbelag und hemmt dessen Neubildung — Schützt das Zahnfleisch und trägt zur Erhaltung der Mundgesundheit bei. Auf dem Beipackzettel heißt es zur Anwendung, man solle den Mund zweimal täglich mit 10 ml unverdünnter Lösung 30 Sekunden lang spülen. Für A besteht keine arzneimittel-rechtliche Zulassung. Die Klägerin vertrit…

Schlagworte

WIRKUNG RICHTLINIE ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL BUNDESGERICHTSHOF SINGAPUR CHLORHEXIDIN ZAHNBELAG MUND MENSCHEN GINGIVITIS ZELLEN BEURTEILUNG EIGNUNG