Chlorhexidinhaltige Mundspülung ist kein Funktionsarzneimittel
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 129 bis 133
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Markt für Mundspüllösungen, die Chlorhexidin enthalten. Die Beklagte vertreibt die Mundspüllösung „A 0, 12% als kosmetisches Mittel in der im Klageantrag wiedergegebenen Verpackung. Darauf ist angegeben: „Mundspülung zur Mundpflege — Reduziert bakteriellen Zahnbelag und hemmt dessen Neubildung — Schützt das Zahnfleisch und trägt zur Erhaltung der Mundgesundheit bei. Auf dem Beipackzettel heißt es zur Anwendung, man solle den Mund zweimal täglich mit 10 ml unverdünnter Lösung 30 Sekunden lang spülen. Für A besteht keine arzneimittel-rechtliche Zulassung. Die Klägerin vertrit…