Einwilligung bei Implantation eines Medizinprodukts
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 134 bis 136
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Klägerin wurde am 11. 02. 2004 im Krankenhaus der Beklagten eine Gracilisplastik zur Behebung von Inkontinenz-problemen eingesetzt. Die Klägerin hatte am 02. 09. 2003 ein Faltblatt mit Informationen über den Irn-pulsgeber erhalten. Am 10. 02. 2004 fand ein ärztliches Aufklärungsgespräch statt. Fünf Tage nach der Operation erhielt die Klägerin die Gebrauchsanweisung für den Impulsgeber. In dieser wird auf mögliche Probleme im Hinblick auf elektromagnetische Felder hingewiesen. Die Frage von Störungswirkungen elektromagnetischer Felder war nicht Gegenstand der präoperativen Aufklärung. Am 15. 11. 2004 ließ…