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68-Jahrgrenze: Einstweiliger Rechtschutz gebotenAnmerkung zum Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11.07.2008 - L12 B1113/07 KA ER
Broglie, M. G.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 9 · S. 122 bis 123
Dokument
105995
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte, deren vertragsärztlichc Tätigkeit aufgrund Errei-chens der Altersgrenze zu enden droht, können sich nun berechtigte Hoffnungen auf Verlängerung Ihrer Zulassung über das 68. Lebensjahr hinaus machen. So führte das bayerische Landessozialgericht in seinem Beschluss entgegen der Entscheidung des Berufungsausschusses aus, dass die Zulassung des klagenden Zahnarztes, die zum 30.09.2008 wegen Erreichung der 68-Jahre-Altersgrenze enden sollte, bis zum 30.01.2009 vorläufig fortwirkt.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ALTERSGRENZE
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
KRANKENVERSICHERUNG
ALTERSVERSORGUNG
ÄRZTE
ZULASSUNG
ES
STATISTIK
DEUTSCHLAND
GESUNDHEITSPOLITIK
BERLIN
GESUNDHEITSWESEN
SCHUHE
ÄRZTINNEN