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Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) muss am Vertragsarztsitz alle ärztlichen Leistungen erbringen, um fachübergreifend tätig zu sein

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 9 · S. 136 bis 140

Dokument
106003
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 20
Seiten
136 bis 140
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens, um die vorläufige Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort. Die Antragstellerin ist als medizinisches Versorgungszentrum mit Praxissitz in der A Straße, A-Stadt, zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen. In ihr waren zunächst ein Facharzt für Nuklearmedizin und ein Facharzt für Radiologie angestellt.

Schlagworte

MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG BEDARFSPLANUNG ENTSCHEIDUNG ERLASS VERSORGUNGSAUFTRAG RADIOLOGIE GYNÄKOLOGIE PRAXIS PATIENTEN GEMEINSCHAFTSPRAXIS NOTFÄLLE RADIOLOGEN ES ZULASSUNG