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Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) muss am Vertragsarztsitz alle ärztlichen Leistungen erbringen, um fachübergreifend tätig zu sein
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 9 · S. 136 bis 140
Dokument
106003
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens, um die vorläufige Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort. Die Antragstellerin ist als medizinisches Versorgungszentrum mit Praxissitz in der A Straße, A-Stadt, zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen. In ihr waren zunächst ein Facharzt für Nuklearmedizin und ein Facharzt für Radiologie angestellt.
Schlagworte
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
TÄTIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
BEDARFSPLANUNG
ENTSCHEIDUNG
ERLASS
VERSORGUNGSAUFTRAG
Vertragsärztlichen
Facharzt
Medizinisches
Versorgungszentrum
Beteiligten
Streiten
Rahmen
Einstweiligen
Anordnungsverfahrens