Die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen an der Entscheidung über die Bestimmung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung
Müller, H.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 113 bis 118
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG)1 zum 01.04.2007 reißt die Diskussion um die erweiterte Öffnung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser gem. §116 b Abs. 2 SGB V nicht ab. Nachdem die bereits mit dem Gesundheitsmodernisie-rungsgesetz (GMG)2 im Jahre 2004 eingeführte Teilnahmemöglichkeit von Krankenhäusern an der ambulanten Versorgung in § 116 b SGB V an der fehlenden (finanziellen) Bereitschaft der Krankenkassen gescheitert war, mit den Krankenhäusern die gesetzlich vorgesehenen statusbegründenden Verträge zur ambulanten Versorgung abzuschließen3, hat der Gesetzgeber mit § 1…