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Die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen an der Entscheidung über die Bestimmung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung

Müller, H.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 113 bis 118

Dokument
106004
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Müller, H.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
113 bis 118
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG)1 zum 01.04.2007 reißt die Diskussion um die erweiterte Öffnung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser gem. §116 b Abs. 2 SGB V nicht ab. Nachdem die bereits mit dem Gesundheitsmodernisie-rungsgesetz (GMG)2 im Jahre 2004 eingeführte Teilnahmemöglichkeit von Krankenhäusern an der ambulanten Versorgung in § 116 b SGB V an der fehlenden (finanziellen) Bereitschaft der Krankenkassen gescheitert war, mit den Krankenhäusern die gesetzlich vorgesehenen statusbegründenden Verträge zur ambulanten Versorgung abzuschließen3, hat der Gesetzgeber mit § 1…

Schlagworte

VEREINIGUNG BEDARFSPLANUNG HAMBURG ENTSCHEIDUNG THERAPIE BADEN-WÜRTTEMBERG KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG EIGNUNG ZULASSUNG KRANKENHAUSPLANUNG BEVÖLKERUNG WAHRNEHMUNG KRANKENHÄUSER PRAXIS ENTSCHEIDUNGSFINDUNG LITERATUR