Rechtliche Aspekte der elektronischen Speicherung und Langzeitarchivierung von Krankenhausunterlagen
Werner, F.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 119 bis 121
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser bzw. Ärzte sind verpflichtet, Befunde, Behandlungsmaßnahmen, Verlaufsdaten etc. in geeigneter Weise zu dokumentieren1. Zahlreiche Krankenhäuser erstellen die entsprechende Dokumentation noch in der herkömmlichen Papierform. Behandlungsdokumentationen wurden bislang üblicherweise 30 Jahre lang aufbewahrt, obwohl die ärztlichen Berufsordnungen nur eine Pflicht zur Aufbewahrung für die Dauer von zehn Jahren vorsehen2. Der lange Aufbewahrungs-zeitraum hing damit zusammen, dass die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche (gerichtet auf Schadensersatz und Schmer-zensgeld wegen fehlerhafter Behandlung) erst…