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Können „Pick-up-Stellen durch jeden Apotheker errichtet werden?

Kuhlen, I.; · Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 9 · S. 113 bis 114

Dokument
106013
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheken Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Kuhlen, I.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 11
Seiten
113 bis 114
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Die Errichtung von Rezeptsammelstellen ist in Deutschland erlaubnispflichtig. § 24 ApBetrO sieht vor, dass Einrichtungen zum Sammeln von Verschreibungen (Rezeptsammelstellen) nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde unterhalten werden dürfen und verbietet grundsätzlich die Unterhaltung solcher Rezeptsammelstellen in Gewerbebetrieben oder bei Angehörigen der Heilberufe.

Schlagworte

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