CareLit Fachartikel
Können „Pick-up-Stellen durch jeden Apotheker errichtet werden?
Kuhlen, I.; · Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 9 · S. 113 bis 114
Dokument
106013
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Errichtung von Rezeptsammelstellen ist in Deutschland erlaubnispflichtig. § 24 ApBetrO sieht vor, dass Einrichtungen zum Sammeln von Verschreibungen (Rezeptsammelstellen) nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde unterhalten werden dürfen und verbietet grundsätzlich die Unterhaltung solcher Rezeptsammelstellen in Gewerbebetrieben oder bei Angehörigen der Heilberufe.
Schlagworte
APOTHEKE
ARZNEIMITTEL
ARZNEIMITTELSICHERHEIT
KUNDE
RECHTSPRECHUNG
BERATUNG
APOTHEKER
ES
HEILBERUFE
DEUTSCHLAND
BEVÖLKERUNG
ZEIT
RECHTSANWÄLTE
BERLIN
GESUNDHEIT
PRAXIS