Verstoß gegen Arzneimittelpreisbindung durch Zuzahlungsverzicht einer Apotheke
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 9 · S. 115 bis 117
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller ist u.a. Inhaber der Versandapotheke „C. in D.. Mit verschiedenen Krankenkassen hat der Antragsteller eine Kooperation vereinbart. Versicherte der kooperierenden Krankenkassen müssen keine Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln leisten, wenn sie verordnete Medikamente unter Vorlage entsprechender Zuzahlungsgutscheine vom Antragsteller beziehen. Die beim Antragsteller einlösbaren Zuzahlungsgutscheine werden von ihm zuvor an die Krankenkassen ausgegeben, dort abgestempelt und/oder im äußeren Erscheinungsbild verändert und anschließend von den Krankenkassen an deren Versicherte weit…