Eine juristische Person hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Apothekenkammer des Saarlandes
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 9 · S. 128 bis 134
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin erstrebt ihre Aufnahme in die Apothekerkammer. Sie ist eine nach niederländischem /Recht gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in den Niederlanden, die dort eine Präsenzapotheke betreibt und über eine Versandhandels-erlaubnis verfügt. Sie betreibt den Versandhandel mit Medikamenten auch in die Bundesrepublik Deutschland. Mit Erlaub-nisurkunde vom 29.06.2006 erteilte das damalige Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales ihr die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke in Saarbrücken, Kaiserstraße, als Filialapotheke mit Wirkung vom 01.07.2006. Für die Filial-apothekc obliegt die Verpflichtung zu…