Homecare Apotheke Deutschland
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 9 · S. 134 bis 136
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., der Beklagte ist Apotheker und betreibt eine Apotheke mit Versandhandelserlaubnis. Die Parteien streiten um die Befugnis des Klägers, unter der Bezeichnung „HAD Homecare Apotheke Deutschland aufzutreten. Der Kläger hält sowohl die Verwendung des Begriffes „Deutschland für irreführend, als auch die Bezeichnung „Homecare, weil damit ein Leistungsangebot suggeriert werde, das über die von anderen Apotheken angebotenen Leistungen hinausgehe und welches der Beklagte nicht erbringe. Das Landgericht hat die auf Unterlassen der Verwendung dieser Bez…