Lebensmittelvergiftungen und Geflügel
H. Miessner, A Köser · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1935 · Heft 45 · S. 1811-1813
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Eine verständnisvolle Kontrolle und sachverständige Beratung der Legebetriebe in hygienischer Beziehung sind zu fordern. Nur Farmen, die alle Anforderungen in der Auswahl ihrer Legetiere, in den Raumverhältnissen und in der Sauberkeit der Ausläufe und des Stalles erfüllen, sind von den Geflügelvereinen bzw. Zuchtverbänden und Eierverwertungsgenossenschaften als Eilieferanten anzuerkennen und zuzulassen. So wird es bei einigem guten Willen der in Frage kommenden Stellen möglich sein, Lebensmittelvergiftungen durch den Genuß von Geflügelfleisch oder Eiern auf ein Mindestmaß zu beschränken.