Zum Begriff der bestehenden Krankheit in der sozialen und Rechtsmedizin
W. Eliasberg · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1931 · Heft 44 · S. 1864-1865
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung 1. Ob eine Krankheit besteht, ist oft nur unter Verwendung aller Krankheitskriterien und Krankheitsbegriffe, des pathologisch-anatomischen, des ätiologischen, des funktionellen, des teleologischen Krankheitsbegriffes zu entscheiden möglich. 2. Die wirtschaftlich rechtliche und die medizinische Seite der Krankheit sind einander nicht proportional. 3. An der Entscheidung über das Bestehen einer Krankheit sind nicht nur die Privat- und Sozialversicherung, sondern auch die Rechtsverhältnisse des bürgerlichen Rechts und die Strafjustiz interessiert. 4. Inwieweit die ersten „Anzeichen” einer Krankheit…