CareLit Fachartikel

Die „Kurzzeitige Arbeitsverhinderungdes § 2 Pflegezeitgesetz - Rechtsicherheit für alle Beteiligten?

Schroth, C.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2008 · Heft 7 · S. 74 bis 76

Dokument
106112
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Schroth, C.;
Ausgabe
Heft 7 / 2008
Jahrgang 11
Seiten
74 bis 76
Erschienen: 2008-07-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Das zum 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ermöglicht Beschäftigten, deren nahe Angehörige voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig sind, unter gewissen weiteren Voraussetzungen der Arbeit fernzubleiben, ohne gravierende arbeitsrechtliche Nachteile erleiden zu müssen. So haben Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 PflegeZG das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit si…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ZEIT PFLEGE RECHT HAUS- UND FAMILIENPFLEGE ARBEITGEBER PFLEGERISCHE VERSORGUNG ESSEN ARBEIT ARBEITSLEISTUNG PRAXIS BUNDESREGIERUNG DEUTSCHLAND BESCHEINIGUNG Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen