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Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V und die Umsetzung der Abgabepflicnt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V unter besonderer Berücksichtigung von Originalund Importpräparaten

Uwer, D.; Koch, S.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 461 bis 467

Dokument
106155
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Uwer, D.; Koch, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 30
Seiten
461 bis 467
Erschienen: 2008-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26. Mär/ 2007, das im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft getreten ist und insbesondere eine Abgabepflicht für ra-battbegünstigte Medikamente begründet hat, sind Rabattverträge für Arzneimittel nach § 130a Abs. 8 SGB V2 als Regelungsinstrument in den Fokus der Diskussion um eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Arzneimittelversorgung gerückt. Im Zuge der ersten bundesweiten Ausschreibungen für solche Rabattverträge durch die Krankenkassen wird seit Ende 2007 kontrovers diskutiert, ob auf die Rabattvertr…

Schlagworte

WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG ARZNEIMITTEL KRANKENVERSICHERUNG APOTHEKE BADEN-WÜRTTEMBERG BUNDESREGIERUNG WIRTSCHAFTLICHKEIT SCHREIBEN APOTHEKEN GENERIKA VERTRÄGE GESUNDHEIT HÖHE DEUTSCHLAND PRAXIS APOTHEKER