Das Pflegezeitgesetz neue Pflichten für Arbeitgeber im Gesundheitswesen
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 1 · S. 465 bis 473
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundestag hat am 14.03.2008 mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz u. a. das »Gesetz über die Pflegezeit - Pflegezeitgesetz« (PflegeZG) verabschiedet. Das Pflegezeitgesetz stellt nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die weitestgehende Änderung im Individualrecht dar, die die Große Koalition durchgesetzt hat. Weil der Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung alle Betriebe betrifft, ist dies ein Thema für alle Betriebsgrößen, während die Pflegezeit nur für Einrichtungen mit mehr als in der Regel fünfzehn Beschäftigte gilt. Im Folgenden sollen ein Überblick über Inhalt und ungeklärte Rechtsfr…