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Nach Übergang eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kommt ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten nicht mehr in BetrachtTzBfG § 4…
PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 1 · S. 483 bis 488
Dokument
106226
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht hatte somit die Rechtsfrage zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-grundsatz vorliegt, wenn es bezüglich der Eingruppierung zwei Gruppen von Arbeitnehmern gibt, die jedoch nur ent-sprechend einer Stichtagsregelung unterschiedlich behandelt werden, und nicht danach, ob sie befristet oder unbefristet beschäftigt sind. Das Arbeitsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen.
Schlagworte
VEREINBARUNG
ARBEITNEHMER
EINSTELLUNG
EINGRUPPIERUNG
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSVERTRAG
TVÖD
ARBEITSVERHÄLTNIS
TRAGEN
ZEIT
VERSTÄNDNIS
ZWANG
HÖHE
ARBEITSLEISTUNG
BELOHNUNG
PflegeRecht