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Nach Übergang eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kommt ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten nicht mehr in BetrachtTzBfG § 4…

PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 1 · S. 483 bis 488

Dokument
106226
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
483 bis 488
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht hatte somit die Rechtsfrage zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-grundsatz vorliegt, wenn es bezüglich der Eingruppierung zwei Gruppen von Arbeitnehmern gibt, die jedoch nur ent-sprechend einer Stichtagsregelung unterschiedlich behandelt werden, und nicht danach, ob sie befristet oder unbefristet beschäftigt sind. Das Arbeitsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen.

Schlagworte

VEREINBARUNG ARBEITNEHMER EINSTELLUNG EINGRUPPIERUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITSVERTRAG TVÖD ARBEITSVERHÄLTNIS TRAGEN ZEIT VERSTÄNDNIS ZWANG HÖHE ARBEITSLEISTUNG BELOHNUNG PflegeRecht