Zur Darlegungsund Beweislast für das Leistungsunvermögen eines Arbeitnehmers infolge einer Erkrankung BGB §§ 296 Satz 1, 297, 615 Satz 1; ZPO § 138
PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 1 · S. 492 bis 499
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Zahlung von Arbeitsentgelt für die Zeit von Februar bis Dezember 2007 in Gesamthöhe von 25. 432, 55 € sowie Urlaubsgeld in Höhe von 332, 34 € und Schadensersatz in Höhe von 929, 40 € aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs. Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch ergibt sich für diese aus dem Umstand, dass die Beklagte die Klägerin aufgrund ihrer Krankheiten als arbeitsunfähig eingestuft hat und sie ohne Fortzahlung der Vergütung vom Dienst freigestellt hat. Das Arbeitsgericht hatte daher vorliegend die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Beklagte hinsichtlich der…