Das Zusammenwirken von erweitertem Beendigungsschutz nach dem SGBIX und tariflichen Beendigungsregelungen bei Erwerbsminderung Rechtsprobleme des § 92 SGB IX, erörtert am Beispiel…
Kayser, U.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 1 · S. 153 bis 160
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach §§85 ff. SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhälthisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Wenn nach Tarifrecht oder durch Arbeitsvertrag das Arbeits-verhältnis ohne Kündigung automatisch beendet wird, scheidet eine direkte Anwendung der §§ 85 ff. SGB IX aus. Um das Mitspracherecht des Integrationsamtes auch in diesen Fällen zu sichern, erstreckt § 92 SGB IX den Sonderkün-digungsschutz für schwerbehinderte Menschen auch auf bestimmte Fälle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung. Hauptanwendungsfall der Beendigung…