CareLit Fachartikel

Das Zusammenwirken von erweitertem Beendigungsschutz nach dem SGBIX und tariflichen Beendigungsregelungen bei Erwerbsminderung Rechtsprobleme des § 92 SGB IX, erörtert am Beispiel…

Kayser, U.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 1 · S. 153 bis 160

Dokument
106232
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Kayser, U.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
153 bis 160
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Nach §§85 ff. SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhälthisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Wenn nach Tarifrecht oder durch Arbeitsvertrag das Arbeits-verhältnis ohne Kündigung automatisch beendet wird, scheidet eine direkte Anwendung der §§ 85 ff. SGB IX aus. Um das Mitspracherecht des Integrationsamtes auch in diesen Fällen zu sichern, erstreckt § 92 SGB IX den Sonderkün-digungsschutz für schwerbehinderte Menschen auch auf bestimmte Fälle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung. Hauptanwendungsfall der Beendigung…

Schlagworte

ERWERBSUNFÄHIGKEIT TVÖD RENTE KÜNDIGUNG ZEIT ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT RENTEN FREIHEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSPLATZ ES LEISTUNG REHABILITATION FEHLZEITEN