CareLit Fachartikel

Teilhabe am Arbeitsleben für seelisch behinderte Jugendliche: Wer zahlt?

Stehle, S.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 1 · S. 162 bis 167

Dokument
106233
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Stehle, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
162 bis 167
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Seelisch behinderte Jugendliche haben Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn diese erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit der Jugendlichen zu erhalten, zu verbessern oder (wiederherzustellen. Inhaltlich umfassen die Leistungen insbesondere Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes (einschließlich Beratung, Vermittlung, Trainingsmaßnahmen), Berufsvorbereitungsmaßnahmen und die berufliche Ausbildung. Verschiedene Stellen können für diese Leistungen zuständig sein - insbesondere4 die Bundesagentur für Arbeit5, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe6 und der Sozialhilfeträger7. Das SGBIX erk…

Schlagworte

AUFGABENSTELLUNG BEHINDERTER BERATUNG REHABILITATION REHABILITATIONSTRÄGER SOZIALHILFETRÄGER ARBEIT MENSCHEN ES SCHREIBEN JUGENDPSYCHIATRIE WAHRSCHEINLICHKEIT LEISTUNG ARBEITSFÖRDERUNG KRANKHEIT ZEIT