Teilhabe am Arbeitsleben für seelisch behinderte Jugendliche: Wer zahlt?
Stehle, S.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 1 · S. 162 bis 167
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seelisch behinderte Jugendliche haben Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn diese erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit der Jugendlichen zu erhalten, zu verbessern oder (wiederherzustellen. Inhaltlich umfassen die Leistungen insbesondere Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes (einschließlich Beratung, Vermittlung, Trainingsmaßnahmen), Berufsvorbereitungsmaßnahmen und die berufliche Ausbildung. Verschiedene Stellen können für diese Leistungen zuständig sein - insbesondere4 die Bundesagentur für Arbeit5, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe6 und der Sozialhilfeträger7. Das SGBIX erk…