CareLit Fachartikel

Die strafrechtliche Garantenstellung des Betreuers zugleich Besprechung von OLG Celle BtPrax 2008, 86

Tachau, B.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 195 bis 198

Dokument
106310
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Tachau, B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
195 bis 198
Erschienen: 2008-10-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Macht sich ein Betreuer strafbar, wenn er bei unzulässigen freiheitsentziehenden Maßnahmen nicht einschreitet? Riskiert er ein Strafverfahren, wenn er untätig zusieht, wie sich der Betreute selbst schädigt? Läuft er womöglich sogar Gefahr, selbst bestraft zu werden, wenn er Straftaten des Betreuten nicht verhindert? Der folgende Beitrag untersucht die strafrechtliche Garantenstellung des Betreuers

Schlagworte

BETREUUNG ENTSCHEIDUNG AUFSICHTSPFLICHT RECHT TIERHALTUNG STRAFRECHT BETREUUNGSRECHT BUNDESGERICHTSHOF AUFMERKSAMKEIT STRAFE ES UNSICHERHEIT HAND VERHALTEN SCHULDUNFÄHIGKEIT CHARAKTER