CareLit Fachartikel
Die strafrechtliche Garantenstellung des Betreuers zugleich Besprechung von OLG Celle BtPrax 2008, 86
Tachau, B.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 195 bis 198
Dokument
106310
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Macht sich ein Betreuer strafbar, wenn er bei unzulässigen freiheitsentziehenden Maßnahmen nicht einschreitet? Riskiert er ein Strafverfahren, wenn er untätig zusieht, wie sich der Betreute selbst schädigt? Läuft er womöglich sogar Gefahr, selbst bestraft zu werden, wenn er Straftaten des Betreuten nicht verhindert? Der folgende Beitrag untersucht die strafrechtliche Garantenstellung des Betreuers
Schlagworte
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
AUFSICHTSPFLICHT
RECHT
TIERHALTUNG
STRAFRECHT
BETREUUNGSRECHT
BUNDESGERICHTSHOF
AUFMERKSAMKEIT
STRAFE
ES
UNSICHERHEIT
HAND
VERHALTEN
SCHULDUNFÄHIGKEIT
CHARAKTER