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Typische Schutzlücken in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Betreuers

Keppel, T.; Fiala, J.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 198 bis 200

Dokument
106311
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Keppel, T.; Fiala, J.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
198 bis 200
Erschienen: 2008-10-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Rechtliche Betreuer i.S.v. 1896 ff. BGB ahnen oft nicht, dass sie im Vergleich zur umfassenden persönlichen Haftung nur lückenhaft versichert sind. Ursache dafür sind nicht nur gesetzgeberische Defizite bei der Regelung gesetzlicher Mindestversicherung, etwa bei als Betreuer tätigen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Oft sind typische Versicherungsvermittler {Versicherungsagenten und -makler) fachlich überfordert, die Risiken eines Betreuers zu erkennen. Deutlich wird dies anhand einer jüngeren Kntschei-dung des Landgerichts (LG) Waldshut-Tiengen zur Betreuerhaftung.

Schlagworte

URTEIL TÄTIGKEIT VERSICHERUNGSSCHUTZ DELEGATION RISIKO ZUSAMMENARBEIT RECHTSPRECHUNG INTERNET HÖHE RECHTSANWÄLTE VERHALTEN PRAXIS STRAFRECHT SCHULDUNFÄHIGKEIT PERSONEN BERATUNG