CareLit Fachartikel
Zur Betreuervergütung BGB § 1836 Abs. 1; VBVG § 1 Abs. 2,§§ 2, 4, 5
Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 207 bis 209
Dokument
106314
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sind die Voraussetzungen für eine Vorlage /um Bundesgerichtshof nach§ 28 Abs. 2 FGG nur hinsichtlich eines Teils des Verfahrensgegen-standesgegeben und ist das vorlegende Oberlandesgericht befugt, hinsichtlich dos übrigen Teils eine dem Urteil des § 301 ZPO entsprechende Teilentscheidung zu erlassen, so hat es die Vorlage entsprechend zu beschränken. Die Ausschlussfrist des § 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB i.V.m. §2 VBVG beginnt für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers (vgl. § 5 VBVG) frühestens mit dem Ablauf des einzelnen Betreuungsmonats.
Schlagworte
VERGÜTUNG
ZEIT
BETREUUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
RECHTSPRECHUNG
ES
BERLIN
LITERATUR
PERSONEN
BERATUNG
HÖHE
VERSTÄNDNIS
WOHNUNG
DEMENZ