CareLit Fachartikel

Zur weiteren Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Betreuungsmaßnahme(KI Art. 19 Abs.^FGG § 13a Abs. 2 Satz 1

Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 218 bis 219

Dokument
106317
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
218 bis 219
Erschienen: 2008-10-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Hat das Landgericht eine Betreuungsmaßnahme als ungerechtfertigt aufgehoben und die Erstattung der notwendigen Auslagen des Betroffenen durch die Staatskasse angeordnet, ist eine weitere Beschwerde mit dem Ziel der ausdrücklichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuungsmaßnahme nicht zulässig. In diesem Fall besteht weder ein allgemeines Bedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellung noch ein konkretes Rechtsschutzintcressc des Betroffenen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BETREUUNG GERICHT ZIEL BEDÜRFNIS KOSTEN BUNDESGERICHTSHOF SCHADENSERSATZ HÖHE WAHRNEHMUNG ES RECHTSPRECHUNG GESUNDHEIT Bt PRAX Spezial Köln