CareLit Fachartikel
Zur weiteren Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Betreuungsmaßnahme(KI Art. 19 Abs.^FGG § 13a Abs. 2 Satz 1
Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 218 bis 219
Dokument
106317
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hat das Landgericht eine Betreuungsmaßnahme als ungerechtfertigt aufgehoben und die Erstattung der notwendigen Auslagen des Betroffenen durch die Staatskasse angeordnet, ist eine weitere Beschwerde mit dem Ziel der ausdrücklichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuungsmaßnahme nicht zulässig. In diesem Fall besteht weder ein allgemeines Bedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellung noch ein konkretes Rechtsschutzintcressc des Betroffenen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
GERICHT
ZIEL
BEDÜRFNIS
KOSTEN
BUNDESGERICHTSHOF
SCHADENSERSATZ
HÖHE
WAHRNEHMUNG
ES
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEIT
Bt PRAX Spezial
Köln