CareLit Fachartikel
Zum Schadensersatzanspruch des Betreuten BGB S 823
Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 221 bis 223
Dokument
106320
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass schlüssig dargetan wird, dass das beanstandete Verhalten des Betreuers, nämlich Barabhebungen von einem Giro-und mehreren Sparkonten, überhaupt zu einem Schaden bei dem Betreuten geführt hat. Solange die vom Kläger beanstandeten Barabhebungen entweder nachvollziehbar von einem Konto des Betreuten auf ein anderes Konto des Betreuten verbucht worden oder der Verbleib des Bargeldes ist durch Quittungen belegt ist, ist ein Ersatzanspruch nicht ersichtlich (heilsalz der Redaktion).
Schlagworte
SCHADENSERSATZ
PFLEGEHEIM
BETREUUNG
URTEIL
BEWÄHRUNG
KRANKENZIMMER
RECHT
KRANKHEIT
ES
VERHALTEN
HÖHE
UNTERLAGEN
BUCHFÜHRUNG
RECHTSPRECHUNG
Bt PRAX Spezial
Köln