CareLit Fachartikel

Zum Schadensersatzanspruch des Betreuten BGB S 823

Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 221 bis 223

Dokument
106320
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
221 bis 223
Erschienen: 2008-10-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass schlüssig dargetan wird, dass das beanstandete Verhalten des Betreuers, nämlich Barabhebungen von einem Giro-und mehreren Sparkonten, überhaupt zu einem Schaden bei dem Betreuten geführt hat. Solange die vom Kläger beanstandeten Barabhebungen entweder nachvollziehbar von einem Konto des Betreuten auf ein anderes Konto des Betreuten verbucht worden oder der Verbleib des Bargeldes ist durch Quittungen belegt ist, ist ein Ersatzanspruch nicht ersichtlich (heilsalz der Redaktion).

Schlagworte

SCHADENSERSATZ PFLEGEHEIM BETREUUNG URTEIL BEWÄHRUNG KRANKENZIMMER RECHT KRANKHEIT ES VERHALTEN HÖHE UNTERLAGEN BUCHFÜHRUNG RECHTSPRECHUNG Bt PRAX Spezial Köln