CareLit Fachartikel

Vergütung bei Tod des ursprünglichen Betreuers § 7 VBVG

Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 227 bis 228

Dokument
106322
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
227 bis 228
Erschienen: 2008-10-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Im Recht der Betreuervergütung ist der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben anzuwenden, der eine Versagung der Betreuervergütung nicht zulässt, da das Vormundschaftsgericht die von der für den Fall der Verhinderung bestellten Betreuerin fortgesetzt entfaltete Tätigkeit nach dem ihm mitgeteilten Tod des ursprünglich bestellten Betreuers ausdrücklich gebilligt und durch den von dem Vormundschaftsrichter erteilten unzutreffenden Hinweis auf die Rechtslage sowie die seitens des Gerichtes beabsichtigte weitere Verfahrensweise maßgeblich hervorgerufen hat (Leitsatz der Redaktion).

Schlagworte

TOD BETREUUNG TÄTIGKEIT RECHT VERGÜTUNG VORSCHRIFTEN EIGNUNG RECHTSPRECHUNG FORTBILDUNG SCHREIBEN ZEIT ZULASSUNG SCHADENSERSATZ ES WOHNUNG NAMEN