CareLit Fachartikel
Zum mündlichen Abschluss eines Heimvertrages BGB § 1896 HeimG § 5
Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 229 bis 230
Dokument
106324
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tatsache, dass der Heimvertrag nicht unterschrieben wurde, bedeutet nicht, dass ein Vertrag nicht besteht, wenn die Unterschrift keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags sein sollte (Leitsatz der Redaktion).
Schlagworte
VERTRAG
HEIMVERTRAG
PFLEGEHEIM
PFLEGESTUFE
BETREUUNGSRECHT
EINRICHTUNG
RECHTSPRECHUNG
ES
SCHREIBEN
ZEIT
WOHNUNG
BERLIN
VERTRAUEN
MENSCHEN
ÄRZTE
Bt PRAX Spezial