Dienstrechtsanpassungsgesetz für die Bundesagentur für Arbeit (DRAnpGBA)- neues Gesetz verändert die personalrechtliche Landschaft -
Bunk, K.; Bauschke, H.-J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 1 · S. 527 bis 535
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem DRAnpGBA wurde in §387 Abs. 3 Satz 1 SGB 111 die Möglichkeit für die Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeführt, sich zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Tarifvertrag der BA unter Wegfall der Besoldung langfristig aus dem bisherigen Beamtenverhältnis beurlauben zu lassen. Diese In-Sich-Beurlaubung (im Folgenden: I-S-B) bedeutet im Kern das freiwillige „Einfrieren des Beamtenverhältnisses auf dem zuletzt erreichten Stand, verbunden mit der Möglichkeit, die Vielzahl flexibler und leistungsorientierter Regelungen des modernen Haustarifvertrages der BA für die Betroffe…