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Dienstrechtsanpassungsgesetz für die Bundesagentur für Arbeit (DRAnpGBA)- neues Gesetz verändert die personalrechtliche Landschaft -

Bunk, K.; Bauschke, H.-J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 1 · S. 527 bis 535

Dokument
106326
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Bunk, K.; Bauschke, H.-J.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
527 bis 535
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Mit dem DRAnpGBA wurde in §387 Abs. 3 Satz 1 SGB 111 die Möglichkeit für die Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeführt, sich zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Tarifvertrag der BA unter Wegfall der Besoldung langfristig aus dem bisherigen Beamtenverhältnis beurlauben zu lassen. Diese In-Sich-Beurlaubung (im Folgenden: I-S-B) bedeutet im Kern das freiwillige „Einfrieren des Beamtenverhältnisses auf dem zuletzt erreichten Stand, verbunden mit der Möglichkeit, die Vielzahl flexibler und leistungsorientierter Regelungen des modernen Haustarifvertrages der BA für die Betroffe…

Schlagworte

ENTWICKLUNG ARBEITNEHMER SERVICE TARIFVERTRAG TÄTIGKEIT GESETZ ARBEITSRECHT ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS RUHESTAND AUTOMATISMUS PRIVATISIERUNG TELEKOMMUNIKATION GESETZGEBUNG BERATUNG RECHTSPRECHUNG