Die neuen Kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen in den östlichen Gliedkirchen der EKD
Kapischke, M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 1 · S. 535 bis 541
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bekanntermaßen ist der sogenannte „Dritte Weg das kircheneigene Modell der Arbeitsrechtssetzung: Die Arbeitsrechtssetzung obliegt den Arbeitsrechtlichen Kommissionen, die paritätisch mit Vertretern der Anstellungsträger und der Mitarbeiterschaft besetzt sind. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet im Regelfall ein - gleichfalls paritätisch besetzter - Schlich-tungsausschuss. 1 Tn den evangelischen Kirchen hat sich dieses Modell seit der Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 8. 1Ü. 19762 mit wenigen Ausnahmen durchgesetzt. Inhaltlich war das Kirchenarbeitsrecht am Arbeitsrecht d…