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Die neuen Kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen in den östlichen Gliedkirchen der EKD

Kapischke, M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 1 · S. 535 bis 541

Dokument
106327
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Kapischke, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
535 bis 541
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Bekanntermaßen ist der sogenannte „Dritte Weg das kircheneigene Modell der Arbeitsrechtssetzung: Die Arbeitsrechtssetzung obliegt den Arbeitsrechtlichen Kommissionen, die paritätisch mit Vertretern der Anstellungsträger und der Mitarbeiterschaft besetzt sind. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet im Regelfall ein - gleichfalls paritätisch besetzter - Schlich-tungsausschuss. 1 Tn den evangelischen Kirchen hat sich dieses Modell seit der Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 8. 1Ü. 19762 mit wenigen Ausnahmen durchgesetzt. Inhaltlich war das Kirchenarbeitsrecht am Arbeitsrecht d…

Schlagworte

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