Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrags bei unzureichenden Angaben zu Therapiemöglichkeiten? Zum Umfang der ärztlichen Mitteilungspflichten bei Verabreichung von Arzneimitte…
Krahm, B.; · Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 126 bis 129
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus dem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten folgt für den Arzt neben der Behandlungspflicht eine Vielzahl von weiteren Pflichten. Zu diesen Pflichten zählen Aufklärungsund Beratungspflichten. Deren Inhalt und Umfang bestimmen sich danach, was Gegenstand des jeweiligen Bchandlungsv£rtrags ist. Die nachfolgende Darstellung befasst sich mit Aufklärungsund Beratungspflichten für den Fall, dass der Arzt dem Patienten ein Arzneimittel verordnet oder verabreicht. Veranschaulicht werden soll dies am Beispiel einer Impfung zum Schutz vor Erkrankungen durch Humane Papil-lomviren (kurz: HPV).