CareLit Fachartikel

Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrags bei unzureichenden Angaben zu Therapiemöglichkeiten? Zum Umfang der ärztlichen Mitteilungspflichten bei Verabreichung von Arzneimitte…

Krahm, B.; · Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 126 bis 129

Dokument
106334
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt
Autor:innen
Krahm, B.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 16
Seiten
126 bis 129
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
0949-9253
DOI

Zusammenfassung

Aus dem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten folgt für den Arzt neben der Behandlungspflicht eine Vielzahl von weiteren Pflichten. Zu diesen Pflichten zählen Aufklärungsund Beratungspflichten. Deren Inhalt und Umfang bestimmen sich danach, was Gegenstand des jeweiligen Bchandlungsv£rtrags ist. Die nachfolgende Darstellung befasst sich mit Aufklärungsund Beratungspflichten für den Fall, dass der Arzt dem Patienten ein Arzneimittel verordnet oder verabreicht. Veranschaulicht werden soll dies am Beispiel einer Impfung zum Schutz vor Erkrankungen durch Humane Papil-lomviren (kurz: HPV).

Schlagworte

IMPFSTOFFE IMPFUNG BERATUNG THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF BEITRÄGE AUFKLÄRUNGSPFLICHT QUALITÄTSSICHERUNG PATIENTEN INFEKTION DEUTSCHLAND FRAUEN ES VULVA MÄNNER GESUNDHEITSWESEN