Ist die Totipotenz menschlicher Zellen ein geeignetes Kriterium für ihre Schutzwürdigkeit?Ein Plädoyer gegen den normativen Gebrauch eines entwicklungsbiologischen Begriffs
G. HUBER, C.; HUBER, J.; · Zeitschrift für medizinische Ethik, Ostfildern · 2008 · Heft 12 · S. 315 bis 332
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das deutsche Embryonenschutzgesetz (1990) und noch umfassender das Stammzellengesetz (2002) erklären jede totipotente menschliche Zelle für schützenswert. Damit hat sich ein der klassischen Entwicklungsbiologie entstammender deskriptiver Terminus endgültig zu einem normativ gebrauchten Begriff gewandelt. Kann aber die Fähigkeit zur Bildung des adulten Organismusganzen wirklich ein geeignetes Kriterium für Schutzwürdigkeit sein, wenn damit auch Entitäten eingeschlossen sind, von denen man kaum wollen kann, dass sie sich zu erwachsenen Menschen entwickeln? Soll man durch soma-tischen Zellkerntransfer entstandene K…