Haftung des Kassenarztes bei fehlerhaften Aufzeichnungen des Praxisvertreters
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1980 · Heft 16 · S. 546-547
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Immer wieder wird von Fällen berichtet, in denen Praxisvertreter über die von ihnen durchgeführten Behandlungen unvollständige, unrichtige oder überhaupt keine Aufzeichnungen machen. Das kann in den beiden erstgenannten Fällen zu Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise oder zur Rückforderung zuviel gezahlten Honorars durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) führen. Wo Aufzeichnungen über tatsächlich erbrachte Leistungen überhaupt nicht vorhanden sind, können sie der KV oder den selbstzahlenden Patienten gegenüber nicht abgerechnet werden. Es fragt sich, ob der Praxisinhaber d…