Zusätzliche 10%-Abgabe im stationären Bereich für Hochschullehrer – Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes vom 27.7.1999
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1999 · Heft 44 · S. 1323
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nach § 11 Abs. 3a Bundespflegesatzverordnung (BPflV) in der Fassung des am 1.1.1993 in Kraft getretenen Gesundheitsstruk-turgesetzes (GSG) waren angestellte und beamtete Krankenhausarzte mit Liquidationsberechtigung vor dem 1.1.1993 während einer Übergangszeit vom 1.1.1993 bis 31.12.1995 verpflichtet, die nach § 13 Abs. 3 Nr. 6a BPflV nicht pflegesatzfähi-gen Kosten dem Krankenhausträger zu erstatten (Kostenabzug). Nicht pflegesatzfähig waren nach dieser Vorschrift 60% von 85% (=51%) des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelts (Kostenerstattung, Vorteilsausgleich und vergleichbare Abgaben) und…