Rechte und Pflichten des Betriebsarztes und des Unternehmens bei psychischen Erkrankungen von Angestellten
G. Möllhoff · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1989 · Heft 25 · S. 1005-1007
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Gelegentlich wird der Betriebsarzt von Arbeitnehmern auf Mitarbeiter hingewiesen, die durch langsam-progrediente Leistungsabfälle in Verbindung mit abnormem, störendem Verhalten auffallen, jedoch jeden Vorschlag psychiatrischer Diagnostik und Therapie entrüstet ablehnen. Ergibt nun die eigene detaillierte Befunderhebung eine gravierende psychische Erkrankung, zum Beispiel eine paranoid-halluzinatori-sche Schizophrenie, so hat der Arzt zu prüfen, wie er in dieser Situation aus betriebsärztlicher Sicht handeln soll und wie er sich Anfragen der Unternehmensleitung gegenüber zu verhalten hat.