Zur Aufklärungspflicht des Arztes über Behandlungsalternativen
Hans-Jürgen Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1987 · Heft 07 · S. 278-279
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der Bundesgerichtshof (BGH) (1) hatte im Urteil vom 19. 11. 1985 über folgenden Fall zu entscheiden: Der Kläger stürzte aus 10 m Höhe von einer Leiter und erlitt dabei eine Trümmerfraktur des rechten Außenknöchels in Gelenkhöhe. Der Trümmerbruch wurde im Krankenhaus blutig reponiert und verplattet. Während die Operation des Bruches selbst erfolgreich verlief, hatte sich beim Kläger danach eine schwere Hirnschädigung entwickelt, die auf eine zerebrale Fettembolie zurückzuführen war, welche ohne Operation nicht eingetreten wäre, wie sachverständig festgestellt wurde.