Bruch der ärztlichen Schweigepflicht bei ansteckenden Krankheiten
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1986 · Heft 04 · S. 153
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Ein niedergelassener Internist wurde kürzlich in seiner Praxis mit folgendem Fall konfrontiert: Während der Betreuung eines 25jährigen promisk homosexuellen Ausländers, der in der Bundesrepublik arbeitet, wurde ein Lymphadenopathiesyndrom mit positivem HTLV-III-Antikörpernachweis diagnostiziert. Der Patient wurde vom Arzt eindringlich auf die Gefährdung Dritter durch Sexualkontakte hingewiesen. Durch Zufall erfuhr der Arzt dann später, daß der Patient nach der Diagnosestellung sexuelle Kontakte zu einem bisher unerfahrenen Studenten hatte. Es fragt sich, ob der Arzt in einem solchen Fall berechti…