Die Begutachtung von Wachstumsstörungen bei Kindern in der privaten Unfallversicherung
M. Reichenbach, G. Rompe · Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie · 1981 · Heft 01 · S. 142
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung In der privaten Unfallversicherung kann ein für Versicherer und Versicherungsnehmer erstmals verbindlich festgestellter Invaliditätsgrad nicht mehr neu festgestellt werden, wenn seit dem Unfall drei Jahre verstrichen sind. In der privaten Kinder-Unfallversicherung ist das Recht auf Neufeststellung auf fünf Jahre befristet, jedoch nicht über das 18. Lebensjahr hinaus. Sofern posttraumatische Wachstumsstörungen bei jungen Kindern (nach Epiphysenfugenverletzungen, Knochen- und Gelenkinfektionen etc.) keinen genügenden Anhalt über den Befund bei Wachstumsabschluß liefern, sollte der ärztliche Gutacht…